Steuern Schweiz

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Dieser Text ist keine Steuerberatung. Es ist nur eine Zusammenfassung der einzelnen Community Mitglieder Erfahrungen.

Zusammenfassung der Rückmeldungen aus der Community:

DFI Coin:

DFI als normaler Coin wird gleich besteuert wie Bitcoin. Der Wert per 31.12 muss in der Steuererklärung als Vermögen angegeben werden, und ist Vermögenssteuerpflichtig. Kursgewinne werden nicht zusätzlich besteuert. Keine Einkommenssteuer oder ähnliches.

DFI Staking:

Einkommensteuer

Liquidity Mining:

Gewerbemässiges Trading:

Wird eine Person als

6 Monate Haltedauer. Ansonsten Gefahr als gewerbemässiger Trader eingestuft zu werden. --> Volle Einkommenssteuer.

Sollte man als Gewerbemässiger Trader eingestuft werden, so kann eine Gründung einer eigenen Firma sinnvoll sein.