Steuern Schweiz

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Dieser Text ist keine Steuerberatung!

Zusammenfassung der Rückmeldungen aus der Community:

DFI Coin:

DFI als normaler Coin wird gleich besteuert wie Bitcoin. Der Wert per 31.12 muss in der Steuererklärung als Vermögen angegeben werden, und ist Vermögenssteuerpflichtig. Kursgewinne werden nicht zusätzlich besteuert. Keine Einkommenssteuer oder ähnliches.

DFI Staking:

Die Erträge aus dem Staking sind Einkommensteuerpflichtig und müssen daher bei der Steuererklärung als zusätzliches Einkommen angegeben werden. Der anzuwendende CHF Preis ist der Preis per Ausschüttungstag.

Für das Bitcoin Lapis Programm auf CAKE gelten die gleichen Bedingungen.

Masternode:

Die Erträge aus dem Betrieb einer eigenen Masternode sind Einkommensteuerpflichtig und müssen daher bei der Steuererklärung als zusätzliches Einkommen angegeben werden. Der anzuwendende CHF Preis ist entweder der Preis per Ausschüttungstag oder der Mittelwert über das ganze Jahr.

Einer Privatperson ist es eher nicht zu empfehlen, Investitionen für die Masternode (neuer Laptop, Server, ...) von den Steuern abzusetzen, da dies zu einer Einstufung als gewerblicher Händler führen könnte.

Liquidity Mining:

Das Liquidity Mining ist sehr neu, und deshalb rechtlich noch unklar. Es kann sein, dass es Grundsätzlich unter Gewerbemässiges handeln eingestuft wird. Oder auch nicht. Es ist aber auf jedenfall Einkommenssteuerpflichtig. Die zusätzlichen Erträge welche das reine halten übersteigen müssen also als Einkommen versteuert werden.

Einer Privatperson ist es eher nicht zu empfehlen, Investitionen für das Liquidity Mining (neuer Laptop, ...) von den Steuern abzusetzen, da dies zu einer Einstufung als gewerblicher Händler führen könnte.

Gewerbemässiges Handeln:

Werden die Aktivitäten einer Privatperson von der Steuerbehörde als gewerbemässiges handeln eingestuft, dann wird es richtig richtig teuer. Dann fallen nicht nur Einkommenssteuern an, sondern auch Kapitalertragssteuern auf die Preissteigerungen. Um sicher zu gehen, dass man nicht als gewerblicher Händler eingestuft wird, sollte man jede Investition mindestens 6 Monate halten.

Für gewerbliche Händler kann es von Vorteil sein, das Handelsgeschäft in einer eigenen AG zu betreiben.

Allgemeine Informationen:

Vermögen welches bei der Steuererklärung nicht deklariert wird, interessiert in der Regel solange niemand, solange es nicht ausgegeben wird. Problematisch ist immer der Verkauf. Grosse Geldeingänge auf Schweizer Bankkonten führen in der Regel zu Nachfragen durch die Bank. Wenn dann nicht plausible erklärt werden kann woher dieses Geld kommt, dann hat man ein Problem.

Jeder CHF den du ausgibst, musst du erklären können woher dieser gekommen ist. Wenn du eine Immobilie kaufen willst, musst du glaubwürdig erklären können, woher du das entsprechende Vermögen hast. Wenn du also zum Beispiel deine Bitcoins Anonym verkaufst, und dann ohne Arbeit ein schönes Leben geniessen willst, dann wird die Steuerbehörde nachfragen, woher du das Geld besitzt um ohne Arbeit wohnen und leben zu können. Wenn du diese Frage dann nicht glaubhaft beantworten kannst, dann hast du ein Problem.